Gegenstand dieser Bedingungen ist die Nutzung der Informationen, Dienste und Daten (= der "Dienst"), welche die Deutsche Telekom AG (im Folgenden "Deutsche Telekom" genannt), Friedrich-Ebert-Allee 140, 53113 Bonn (Amtsgericht Bonn HRB 6794) auf den Webseiten www.interactive-tv-award.de und blog. interactive-tv-award.de im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten zur Verfügung stellt. Nutzer im Sinne dieser Nutzungsbedingungen sind alle Personen, die aktiv an der Erstellung von Beiträgen, Kommentaren oder Links im Zusammenhang mit dem Interactive TV Award beteiligt sind.
2.1 Die Deutsche Telekom stellt auf www.interactive-tv-award.de und blog.interactive-tv-award.de Daten und Informationen rund um den Deutsche Telekom Interactive TV Award bereit. Neben dem reinen Informationsangebot der Webseite können die Nutzer an den angebotenen Wettbewerben teilnehmen und im Blog Kommentare einstellen. Die Deutsche Telekom wird sich bemühen, den Dienst möglichst unterbrechungsfrei zum Abruf anzubieten. Auch bei aller Sorgfalt können jedoch Ausfallzeiten nicht ausgeschlossen werden.
2.2 Die Deutsche Telekom behält sich das Recht vor, die auf www.interactive-tv-award.de sowie auf blog.interactive-tv-award.de bereitgestellten Daten und Informationen oder die Angebote www.interactive-tv-award.de und blog.interactive-tv-award.de im Ganzen jederzeit und ohne Ankündigung zu ändern, zu ergänzen oder zu entfernen bzw. einzustellen. Die Deutsche Telekom ist nicht verpflichtet, ein bestimmtes Angebot vorzuhalten.
3.1 Der Nutzer verpflichtet sich, sich an die ethischen und generell akzeptierten Regeln des Zusammenwirkens im Internet zu halten.
Der Dienst darf nicht missbräuchlich genutzt werden, insbesondere
3.3 Bei dem Blog handelt es sich um Dialogangebote der Deutschen Telekom, in denen ein reger Austausch von Meinungen und Informationen stattfinden soll. Im Blog ist ein offenes, freundschaftliches und respektvolles Diskussionsklima erwünscht.
3.4 Es wird erwartet, dass der Nutzer zu den von ihm im Blog verfassten Kommentaren persönlich steht und daher bereit ist, seine Identität bekannt zu geben. Zur Nutzung der Kommentarfunktion ist deshalb die Nennung einer gültigen E-Mail-Adresse und des vollständigen Namens nötig. Der Nutzer sichert zu, dass die im Kommentarformular gemachten Angaben vollständig und richtig sind. Der Deutschen Telekom bleibt es freigestellt, Maßnahmen zur Identifizierung des Nutzers in die Wege zu leiten, sofern der Nutzer sich nicht an diese Nutzungsbedingungen hält.
3.5 Die Deutsche Telekom behält sich vor, Beiträge, die gegen die dem Nutzer gemäß Ziffer 3.1 und 3.2 obliegenden Pflichten verstoßen oder die im Blog mit dem ursprünglichen Beitrag thematisch nichts zu tun haben, zu löschen. Bei wiederholten oder schwerwiegenden Pflichtverletzungen ist die Deutsche Telekom berechtigt, den Nutzer dauerhaft von der Teilnahme am Wettbewerb oder an den Diskussionen auszuschließen.
3.6 Sollte der Nutzer auf Kommentare stoßen, deren Inhalt zweifelhaft oder regelwidrig erscheint, sollte er sich per "Regelverstoß melden - Button" an das Blog-Team wenden.
3.7 Der Nutzer räumt der Deutschen Telekom das nicht ausschließliche, zeitlich unbeschränkte, weltweite, inhaltlich und nach Abrufmengen unbegrenzte, unwiderrufliche, übertragbare und unterlizenzierbare Recht ein, die von ihm eingestellten Inhalte vollständig oder in Auszügen im Zusammenhang mit dem Interactive TV Award-Portal zum Zwecke der Veröffentlichung oder Bewerbung des Interactive TV Awards zu nutzen.
3.8 Den Nutzern ist es untersagt, ohne ausdrückliche Genehmigung der Deutschen Telekom Werbung zu betreiben.
3.9 Der Nutzer stellt die Deutsche Telekom im Rahmen des Blogs zum Interactive TV Award von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Nutzung des Blogs und der hiermit verbundenen Leistungen durch den Nutzer beruhen, oder mit seiner Billigung erfolgen, oder die sich insbesondere aus datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung des Blogs verbunden sind. Erkennt der Nutzer, oder muss er erkennen, dass ein solcher Verstoß droht, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung der Deutschen Telekom.
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Es gelten die Datenschutzhinweise der Deutschen Telekom, die hier einsehbar sind.
Es gilt deutsches Recht.